

Werkstoffkennzeichnung nach DIN EN 10204 rechtssicher übertragen – bevollmächtigt durch die GSI SLV München, für lückenlos dokumentierte Brenn- und Zuschnittteile aus Lorch — Ostalbkreis, Raum Stuttgart, Süddeutschland.
Normgerechte Umstempelung nach EN 10204 – nachgewiesene Verfahren, Einrichtungen und Fachpersonal.
Werkstoff, Charge und Probe vom Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bis zum einzelnen Brennteil eindeutig zugeordnet.
Durchgängiger Nachweis für Druckbehälter-, Anlagen- und Stahlbau nach AD 2000 und DIN EN 1090.
Prüfgrundlage Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, DIN EN 764-5 und AD 2000 Merkblatt HP 0.
Zuschnitt, Umstempelung und Dokumentation an einem Standort – ohne externe Schnittstelle.
Wird eine große Stahltafel in viele Einzelteile zerlegt, trägt nach dem Brennschneiden nur noch die Resttafel die ursprüngliche Werkstoffkennzeichnung. Die Umstempelung überträgt diese Kennzeichnung – Werkstoff, Charge bzw. Schmelze sowie Probe- und/oder Tafelnummer – vom Original-Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 auf jedes einzelne Brennteil.
Damit ist jedes Teil auch nach dem Trennen eindeutig seinem Werkstoffnachweis zugeordnet. Sie sind rechtlich abgesichert, dass für Ihr Bauteil der korrekte Werkstoff mit der entsprechenden Charge und Probe verwendet wurde – ein durchgängiger Nachweis für abnahmepflichtige Teile.
DIN EN 10204 unterscheidet Prüfbescheinigungen nach zwei Merkmalen: ob geprüft wird, was tatsächlich geliefert wird (spezifische Prüfung) oder vergleichbares Material (nicht-spezifische Prüfung) – und ob das Ergebnis von einer vom Fertigungsbereich unabhängigen Stelle bestätigt wird.
Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 erfüllt beides: Es beruht auf einer spezifischen Prüfung am gelieferten Erzeugnis und wird von einem unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Es weist damit die tatsächlichen Werte des Werkstoffs nach – Charge beziehungsweise Schmelze und Probe. Im internationalen Schriftverkehr heißt es inspection certificate 3.1.
Das Werkszeugnis 2.2 beruht dagegen auf nicht-spezifischer Prüfung und wird vom Hersteller selbst ausgestellt; die Werksbescheinigung 2.1 bestätigt lediglich die Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Prüfwerte.
Umgangssprachlich wird das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 häufig „Werkszeugnis 3.1“ oder „Werksprüfzeugnis 3.1“ genannt. Normgerecht heißt es Abnahmeprüfzeugnis – auch Abnahmeprüfbescheinigung – nach DIN EN 10204 3.1. Genau dessen Kennzeichnung überträgt die Umstempelung auf jedes einzelne Brennteil.
Bock Maschinenbau ist durch die GSI SLV München (Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt, DVS) bevollmächtigt, Umstempelbescheinigungen normgerecht auszustellen. Das Zertifikat „System zur Übertragung der Werkstoffkennzeichen" weist Verfahren, Einrichtungen und sachkundiges Personal nach:
Die Umstempelbescheinigung steht Ihnen als prüffähiger Nachweis für Audits, Abnahmen und Ausschreibungen zur Verfügung.
Immer dann, wenn die Werkstoff-Rückverfolgbarkeit über den Zuschnitt hinaus erhalten bleiben muss:
Im Zweifel klären wir gemeinsam, welcher Nachweis für Ihr Projekt gefordert ist – und stellen die passende Dokumentation bereit.
Weil Brennschneiden, Plasmaschneiden und Umstempelung im selben Werk zusammenlaufen, bleibt die Rückverfolgbarkeit ohne externe Schnittstelle gesichert. Wir entnehmen das Material aus eigenem Lager, übertragen die Kennzeichnung direkt am Zuschnitt und dokumentieren die Zuordnung – ein Ansprechpartner, ein Nachweis, kein Bruch in der Kette.
Auf Wunsch kombinieren wir die Umstempelung mit zertifiziertem Schweißen nach DIN EN 1090-2 EXC3 und zerstörungsfreier Prüfung (MT, PT, VT) – die gesamte Qualitäts- und Nachweiskette an einem Standort in Lorch.
Werkstoff-Rückverfolgbarkeit als dokumentierter Teil unseres Qualitätsprozesses:
Schicken Sie uns Ihre Anfrage für Lohnfertigung, Stahlbau oder Sondermaschinenbau — wir melden uns kurzfristig.




Schildern Sie uns Ihr Bauteil und Ihre Dokumentationsanforderung – wir prüfen die Machbarkeit und übertragen die Werkstoffkennzeichnung normgerecht auf Ihre Teile.