Umstempelbescheinigung nach EN 10204 – lückenlose Werkstoff-Rückverfolgbarkeit

Werkstoffkennzeichnung nach DIN EN 10204 rechtssicher übertragen – bevollmächtigt durch die GSI SLV München, für lückenlos dokumentierte Brenn- und Zuschnittteile aus Lorch — Ostalbkreis, Raum Stuttgart, Süddeutschland.

Bevollmächtigt durch die GSI SLV

Normgerechte Umstempelung nach EN 10204 – nachgewiesene Verfahren, Einrichtungen und Fachpersonal.

Lückenlose 3.1-Rückverfolgbarkeit

Werkstoff, Charge und Probe vom Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bis zum einzelnen Brennteil eindeutig zugeordnet.

Rechtssicher für abnahmepflichtige Teile

Durchgängiger Nachweis für Druckbehälter-, Anlagen- und Stahlbau nach AD 2000 und DIN EN 1090.

Zertifikat 2019-008-720-19004.003

Prüfgrundlage Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, DIN EN 764-5 und AD 2000 Merkblatt HP 0.

Schneiden und Umstempeln aus einer Hand

Zuschnitt, Umstempelung und Dokumentation an einem Standort – ohne externe Schnittstelle.

Was bedeutet Umstempelung?

Wird eine große Stahltafel in viele Einzelteile zerlegt, trägt nach dem Brennschneiden nur noch die Resttafel die ursprüngliche Werkstoffkennzeichnung. Die Umstempelung überträgt diese Kennzeichnung – Werkstoff, Charge bzw. Schmelze sowie Probe- und/oder Tafelnummer – vom Original-Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 auf jedes einzelne Brennteil.

Damit ist jedes Teil auch nach dem Trennen eindeutig seinem Werkstoffnachweis zugeordnet. Sie sind rechtlich abgesichert, dass für Ihr Bauteil der korrekte Werkstoff mit der entsprechenden Charge und Probe verwendet wurde – ein durchgängiger Nachweis für abnahmepflichtige Teile.

Was ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 – und was unterscheidet es vom Werkszeugnis 2.2?

DIN EN 10204 unterscheidet Prüfbescheinigungen nach zwei Merkmalen: ob geprüft wird, was tatsächlich geliefert wird (spezifische Prüfung) oder vergleichbares Material (nichtspezifische Prüfung) – und ob das Ergebnis von einer vom Fertigungsbereich unabhängigen Stelle bestätigt wird.

Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung mit Angabe der Ergebnisse spezifischer Prüfung und wird vom Abnahmebeauftragten des Herstellers, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist, bestätigt. Es weist damit die tatsächlichen Werte des Werkstoffs nach – Charge beziehungsweise Schmelze und Probe. Im internationalen Schriftverkehr heißt es inspection certificate 3.1.

Das Werkszeugnis 2.2 nach DIN EN 10204 bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung mit Angabe von Ergebnissen nichtspezifischer Prüfung und wird vom Hersteller ausgestellt. Die Werksbescheinigung 2.1 nach DIN EN 10204 bestätigt die Übereinstimmung mit der Bestellung ohne Angabe von Prüfergebnissen und wird vom Hersteller ausgestellt.

Umgangssprachlich wird das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 häufig „Werkszeugnis 3.1“ oder „Werksprüfzeugnis 3.1“ genannt. Normgerecht heißt es Abnahmeprüfzeugnis – auch Abnahmeprüfbescheinigung – nach DIN EN 10204 3.1. Genau dessen Kennzeichnung überträgt die Umstempelung auf jedes einzelne Brennteil.

Bevollmächtigt durch die GSI SLV München

Bock Maschinenbau ist durch die GSI SLV München (Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt, DVS) bevollmächtigt, Umstempelbescheinigungen normgerecht auszustellen. Das Zertifikat „System zur Übertragung der Werkstoffkennzeichen" weist Verfahren, Einrichtungen und sachkundiges Personal nach:

  • Prüfgrundlage: Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, DIN EN 764-5 Abs. 6.2 und AD 2000 Merkblatt HP 0
  • Geltungsbereich: Übertragung der Kennzeichnung metallischer Werkstoffe mit Prüfbescheinigung 3.1 nach DIN EN 10204
  • Zertifikat-Nr. 2019-008-720-19004.003, ausgestellt durch die SLV München
  • Gültig bis 15. April 2028 – die Bevollmächtigung wird regelmäßig erneuert

Die Umstempelbescheinigung steht Ihnen als prüffähiger Nachweis für Audits, Abnahmen und Ausschreibungen zur Verfügung.

Unsere Umstempelbescheinigungen

Wann ist eine Umstempelbescheinigung erforderlich?

Immer dann, wenn die Werkstoff-Rückverfolgbarkeit über den Zuschnitt hinaus erhalten bleiben muss:

  • Abnahmepflichtige Teile im Druckbehälter- und Apparatebau (AD 2000, Druckgeräterichtlinie)
  • Tragende Stahlbau-Konstruktionen mit Werkstoffnachweispflicht nach DIN EN 1090
  • Bauteile aus zertifizierten Werkstoffen mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1, die einzeln nachgewiesen werden müssen
  • Sicherheitsrelevante Komponenten für Kran-, Anlagen- und Fahrzeugbau

Im Zweifel klären wir gemeinsam, welcher Nachweis für Ihr Projekt gefordert ist – und stellen die passende Dokumentation bereit.

Schneiden, Umstempeln und Dokumentieren aus einer Hand

Weil Brennschneiden, Plasmaschneiden und Umstempelung im selben Werk zusammenlaufen, bleibt die Rückverfolgbarkeit ohne externe Schnittstelle gesichert. Wir entnehmen das Material aus eigenem Lager, übertragen die Kennzeichnung direkt am Zuschnitt und dokumentieren die Zuordnung – ein Ansprechpartner, ein Nachweis, kein Bruch in der Kette.

Auf Wunsch kombinieren wir die Umstempelung mit zertifiziertem Schweißen nach DIN EN 1090-2 EXC3 und zerstörungsfreier Prüfung (MT, PT, VT) – die gesamte Qualitäts- und Nachweiskette an einem Standort in Lorch.

Umstempelung bei Bock – Ihre Vorteile

Werkstoff-Rückverfolgbarkeit als dokumentierter Teil unseres Qualitätsprozesses:

Bevollmächtigt durch die GSI SLV
Normgerechte Umstempelbescheinigungen nach EN 10204 – nachgewiesene Verfahren, Einrichtungen und Fachpersonal.
Lückenlose 3.1-Rückverfolgbarkeit
Werkstoff, Charge und Probe vom Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bis zum einzelnen Brennteil eindeutig zugeordnet.
Rechtssicherheit für abnahmepflichtige Teile
Durchgängiger Werkstoffnachweis für Druckbehälter-, Anlagen- und Stahlbau nach AD 2000 und DIN EN 1090.
Alles unter einem Dach
Zuschnitt, Umstempelung und Dokumentation an einem Standort – ohne externe Schnittstelle.

Für abnahmepflichtige Projekte im Behälter-, Anlagen- und Stahlbau aus dem Raum Stuttgart und dem DACH-Raum sichern wir die lückenlose Werkstoff-Rückverfolgbarkeit – dokumentiert in Lorch.

Häufige Fragen zur Umstempelbescheinigung

Was ist eine Umstempelbescheinigung?

Eine Umstempelbescheinigung ist der prüffähige Nachweis, dass die Werkstoffkennzeichnung – Werkstoff, Charge bzw. Schmelze sowie Probe- und/oder Tafelnummer – vom Original-Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 auf jedes einzelne Brennteil übertragen wurde. Sie dient als Nachweis für Audits, Abnahmen und Ausschreibungen, wenn eine Stahltafel in viele Einzelteile zerlegt wird und nur die Resttafel die ursprüngliche Kennzeichnung trägt.

Auf welcher Grundlage werden Umstempelbescheinigungen ausgestellt?

Bock Maschinenbau ist durch die GSI SLV München bevollmächtigt, Umstempelbescheinigungen normgerecht auszustellen. Prüfgrundlage sind die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, DIN EN 764-5 Abs. 6.2 und AD 2000 Merkblatt HP 0; der Geltungsbereich umfasst die Übertragung der Kennzeichnung metallischer Werkstoffe mit Prüfbescheinigung 3.1 nach DIN EN 10204.

Wie läuft die Umstempelung ab?

Das Material wird aus eigenem Lager entnommen, die Kennzeichnung direkt am Zuschnitt übertragen und die Zuordnung dokumentiert. Brennschneiden, Plasmaschneiden und Umstempelung erfolgen im selben Werk in Lorch.

Lässt sich die Umstempelung mit Schweißen und zerstörungsfreier Prüfung kombinieren?

Ja. Auf Wunsch wird die Umstempelung mit zertifiziertem Schweißen nach DIN EN 1090-2 EXC3 und zerstörungsfreier Prüfung (MT, PT, VT) kombiniert.

Werkstoffe verarbeiten Lohnfertigung – Materiallager

Umstempelung anfragen

Schildern Sie uns Ihr Bauteil und Ihre Dokumentationsanforderung – wir prüfen die Machbarkeit und übertragen die Werkstoffkennzeichnung normgerecht auf Ihre Teile.

Ansprechpartner
Alexander Schulz, Technischer Vertrieb, Bock Maschinenbau GmbH Lorch

Alexander Schulz

Technischer Vertrieb

Für neue Anfragen, Angebote und technische Fragen zur Machbarkeit Ihres Projekts.

Jochen Hack, Technischer Vertrieb, Bock Maschinenbau GmbH Lorch

Jochen Hack

Technischer Vertrieb

Für neue Anfragen, Angebote und technische Fragen zur Machbarkeit Ihres Projekts.