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Firmenbroschüre · Maschinenliste · Zertifikate · Geschäftsbedingungen
Unterlagen für Lieferantenakte, Audit und Ausschreibung
Wer uns als Fertigungspartner freigibt, braucht die immer gleichen Nachweise: einen Überblick über Fertigungstiefe und Maschinenpark, gültige Zertifikate und die Geschäftsgrundlage. Auf dieser Seite liegen sie gebündelt – ohne Registrierung, ohne Formular.
Wir fertigen an einem einzigen Standort – Lorch im Remstal (Ostalbkreis), verkehrsgünstig im Raum Stuttgart; von dort beliefern wir Kunden im DACH-Raum und europaweit. Für Ihre Lieferantenakte heißt das: Jeder Nachweis auf dieser Seite gilt für genau die Fertigung, die Ihren Auftrag ausführt – keine werksabhängigen Fassungen und keine Frage, welches Werk welches Zertifikat trägt.
Sie brauchen etwas, das hier nicht steht – etwa ein projektbezogenes Zertifikatspaket, eine Werkstoffbescheinigung nach EN 10204 oder eine ältere Fassung unserer Geschäftsbedingungen? Sprechen Sie uns an, wir stellen es zusammen.
Dokumente als PDF
Alle Dateien öffnen sich direkt oder lassen sich herunterladen. Die Sprache des jeweiligen Dokuments ist am Kürzel erkennbar.
Unternehmen & Fertigung
Wer wir sind und womit wir fertigen – der Überblick für die Lieferantenbewertung.
Zertifikate & Zulassungen
Die vier Leitnormen, nach denen wir zertifiziert sind – geprüft von DVS ZERT, GSI SLV und TÜO.
Geschäfts- & Lieferbedingungen
Die vertragliche und technische Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Hinweis zu Zertifikaten: Maßgeblich ist stets die auf dieser Seite bereitgestellte Fassung. Läuft ein Zertifikat aus, wird die Datei nach erfolgter Re-Zertifizierung ersetzt – das Ablaufdatum steht auf der Zertifikatsseite an jedem Nachweis.
Fragen zu unseren Unterlagen
Welche Unterlagen deckt eine Lieferantenfreigabe ab?
Für die meisten Freigabe- und Auditprozesse genügen vier Bausteine von dieser Seite: die Firmenbroschüre (Leistungsspektrum und Fertigungstiefe), die Maschinenliste (Bauteilgrenzen, Arbeitsbereiche, Traglasten), die vier Zertifikate (DIN EN 1090-2 EXC3, EN ISO 3834-2, AD 2000 HP 0, DIN EN ISO 9001:2015) und die Vertragsgrundlage aus AGB und Technischen Liefer- und Fertigungsbedingungen. Verlangt Ihr Prozess darüber hinaus etwas – etwa den Qualifikationsnachweis der Schweißaufsicht oder ein projektbezogenes Zertifikatspaket –, stellen wir es zusammen.
In welcher Rangfolge gelten Bestellung, TLB und AGB?
Es gibt genau eine maßgebliche Rangfolge, geregelt in § 2.4 der AGB: Ihre Bestellung steht an erster Stelle, danach die Technischen Liefer- und Fertigungsbedingungen, danach die AGB. Abweichungen von unseren Standardvorgaben müssen also nicht verhandelt werden – sie gelten, sobald sie in Ihrer Bestellung eindeutig benannt sind.
Was muss ich bei der Bestellung angeben, damit ich die richtige Prüfdokumentation erhalte?
Prüfungen und Zeugnisse werden nur erstellt, wenn sie bei Auftragserteilung bestellt sind – nachträglich lässt sich ein Prüfstand oft nicht mehr rekonstruieren. Legen Sie bei zerstörungsfreier Prüfung deshalb fest: Prüfverfahren, Prüfumfang, Prüfbereiche, anzuwendende Prüfnormen, Akzeptanz- bzw. Bewertungskriterien und Dokumentationsumfang. Für Bescheinigungen nennen Sie Art und Umfang (etwa DIN EN 10204 3.1). Der zugehörige Prüf- und Dokumentationsaufwand wird gesondert vereinbart.
Welche zerstörungsfreien Prüfungen führen Sie im eigenen Haus durch?
Die Oberflächenverfahren führen wir selbst durch: Sichtprüfung (VT), Magnetpulverprüfung (MT) und Eindringprüfung (PT) – durch werkseigenes Personal, das nach DIN EN ISO 9712 in Stufe 2 qualifiziert ist. Volumenprüfungen, also Ultraschall (UT) und Durchstrahlung (RT), erbringen wir über qualifizierte Partner. Beides jeweils, soweit ausdrücklich beauftragt.
Wer verantwortet bei Ihnen die Schweißaufsicht?
Die verantwortliche Schweißaufsicht nach DIN EN 1090-2 und EN ISO 3834-2 liegt bei einem Internationalen und Europäischen Schweißfachingenieur (IWE/EWE) – er erstellt die Schweißanweisungen und gibt sie frei. In der Fertigungsbegleitung ergänzt ihn ein Schweißfachmann (IWS). Beide Qualifikationsnachweise liegen als PDF bereit und lassen sich Ihrer Lieferantenakte direkt beilegen.
Welche Werkstoffbescheinigungen nach EN 10204 erhalte ich?
Auf Bestellung liefern wir Bescheinigungen nach DIN EN 10204 in den Ausprägungen 2.1, 2.2 und 3.1. Für das Umstempeln von Werkstoffen ist Bock durch die GSI SLV bevollmächtigt – die Rückverfolgbarkeit jeder Charge bleibt damit lückenlos dokumentiert, und die Umstempelbescheinigung liegt in deutscher und englischer Fassung vor.
Nach welchen Normen ist Bock zertifiziert – und sind die Nachweise aktuell?
Bock ist Schweißfachbetrieb nach DIN EN 1090-2 EXC3 und EN ISO 3834-2 (zertifiziert durch DVS ZERT), für den Druckbehälterbau nach AD 2000 HP 0 (GSI SLV) und qualitätsseitig nach DIN EN ISO 9001:2015 (TÜO). Maßgeblich ist stets die hier hinterlegte Fassung: Jedes Zertifikat trägt sein Gültigkeitsdatum, und nach einer Re-Zertifizierung ersetzen wir die Datei – eine veraltete Fassung kann so nicht in Umlauf geraten.
Können Sie unseren Lieferantenfragebogen ausfüllen?
Ja. Senden Sie uns Ihren Lieferantenfragebogen oder Ihre Lieferantenselbstauskunft zu – wir füllen ihn aus und schicken ihn mit den passenden Nachweisen zurück. So bleibt die Lieferantenfreigabe für beide Seiten schlank.
In welcher Sprache liegen die Dokumente vor?
Die Sprache ist an jedem Dokument als Kürzel vermerkt (DE/EN). Zertifikate liegen in der Fassung vor, in der die Zertifizierungsstelle sie ausgestellt hat – für Audits und Ausschreibungen ist das die gültige Form. Bei den Technischen Liefer- und Fertigungsbedingungen ist rechtlich ausschließlich die deutsche Fassung verbindlich; Übersetzungen dienen der Verständlichkeit. Benötigen Sie eine englische Fassung eines bestimmten Nachweises, sprechen Sie uns an.
Behandeln Sie unsere Zeichnungen und Anfragen vertraulich?
Ja. Zeichnungen, Spezifikationen und Anfragen behandeln wir vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen wir vor dem Austausch sensibler Unterlagen gerne.
Unterlagen unvollständig für Ihre Freigabe?
Fehlt Ihnen ein Nachweis für die Lieferantenfreigabe oder ein laufendes Vergabeverfahren? Wir stellen das passende Paket zusammen.
