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Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204: Was 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 belegen und wer sie ausstellt

Inhaltsverzeichnis
Materiallager mit Flacherzeugnissen – Flachstahl, Bandstahl und Flachprofilen für den Sägezuschnitt
Kurzfazit: DIN EN 10204 kennt vier Arten von Prüfbescheinigungen. Die Werksbescheinigung 2.1 enthält keine Prüfergebnisse, das Werkszeugnis 2.2 Ergebnisse aus derselben Fertigung. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nennt Werte des gelieferten Erzeugnisses und wird von einer fertigungsunabhängigen Stelle des Herstellers bestätigt; beim 3.2 bestätigt zusätzlich eine Stelle außerhalb des Herstellers. Welche Art geliefert wird, legt die Bestellung fest. Wird eine Tafel zerteilt, muss jedes Teil seinem Zeugnis zugeordnet bleiben.

Was DIN EN 10204 regelt und was nicht

In einer Bestellung für Bleche oder Profile steht oft nur „Zeugnis 3.1“. Gemeint ist eine Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204. Die Norm legt fest, welche Arten es gibt und wer sie bestätigt. Welche Prüfungen stattfinden und welche Werte gelten, bestimmen die Werkstoffnorm und die Bestellung.

In Deutschland gilt DIN EN 10204:2005-01, die deutsche Fassung der EN 10204:2004. Andere Länder übernehmen denselben Text unter eigenem Kürzel, etwa als UNI EN 10204 in Italien oder BS EN 10204 im Vereinigten Königreich.

Die vier Prüfbescheinigungen auf einen Blick

Von 2.1 bis 3.2 steigt die Beweiskraft Stufe um Stufe: Erst kommen Prüfergebnisse hinzu, dann der Bezug auf das gelieferte Erzeugnis, dann eine zweite, unabhängige Bestätigung.

  1. Werksbescheinigung 2.1

    Ohne Prüfergebnisse

    Prüfergebnisse
    keine
    Geprüft wird
    –
    Bestätigt von
    dem Hersteller
  2. Werkszeugnis 2.2

    Nichtspezifische Prüfung

    Prüfergebnisse
    ja
    Geprüft wird
    Erzeugnisse aus derselben Fertigung
    Bestätigt von
    dem Hersteller
  3. Abnahmeprüfzeugnis 3.1

    Spezifische Prüfung

    Prüfergebnisse
    ja
    Geprüft wird
    das gelieferte Erzeugnis
    Bestätigt von
    dem Abnahmebeauftragten des Herstellers, unabhängig von der Fertigung
  4. Abnahmeprüfzeugnis 3.2

    Spezifische Prüfung, doppelt bestätigt

    Prüfergebnisse
    ja
    Geprüft wird
    das gelieferte Erzeugnis
    Bestätigt von
    zusätzlich dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder der Behörde

Bezeichnungen und Zuständigkeiten nach DIN EN 10204:2005-01.

Spezifisch oder nichtspezifisch: der eigentliche Unterschied

Bei der nichtspezifischen Prüfung prüft der Hersteller Erzeugnisse aus derselben Fertigung, aber nicht unbedingt aus der Lieferung. Bei der spezifischen Prüfung wird das Erzeugnis geprüft, das geliefert wird, oder die Prüfeinheit, zu der es gehört.

Für die Praxis heißt das: Ein Werkszeugnis 2.2 zeigt, was der Hersteller in dieser Fertigung üblicherweise erreicht. Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 zeigt, was an genau diesem Material gemessen wurde.

Umfangreiches Materiallager für Stahlbau und Metallbau mit Blechen für Sondermaschinenbau – Schweißfachbetrieb DIN EN 1090 Bock Maschinenbau Lorch
Stahl auf unserem Lagerplatz, beschriftet nur mit Werkstoffgüte und Dicke. Welche Prüfung hinter dem Material steht, zeigt erst die Prüfbescheinigung.

Werkstoffzeugnis, Mill Certificate, 3.1.B: Begriffe richtig zuordnen

Umgangssprachlich wird das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 häufig „Werkszeugnis 3.1“ oder „Werksprüfzeugnis 3.1“ genannt. Normgerecht heißt es Abnahmeprüfzeugnis – auch Abnahmeprüfbescheinigung – nach DIN EN 10204 3.1. Die Verwechslung hat Folgen: Ein Werkszeugnis 2.2 belegt keine Prüfung des gelieferten Materials. Wer ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 braucht, nennt es in der Bestellung mit Namen und Nummer.

Auch „Materialzeugnis“, „Werkstoffzeugnis“ oder im Englischen „mill certificate“ und „MTC“ sind keine Bezeichnungen der Norm; welche Art gemeint ist, zeigt erst die Nummer. Im internationalen Schriftverkehr heißt es inspection certificate 3.1.

„3.1.B“ auf älteren Zeugnissen stammt aus der Ausgabe DIN EN 10204:1995-08. Seit der Ausgabe 2005-01 heißt diese Bescheinigung Abnahmeprüfzeugnis 3.1.

Wer stellt aus, wer bestätigt, wer gibt weiter?

Bescheinigen kann eine Prüfung nur, wer sie durchgeführt hat. Alle späteren Stellen erhalten den Bezug zum Zeugnis:

BeteiligterAufgabe
BestellerLegt in der Bestellung fest, welche Prüfbescheinigung geliefert wird, beim 3.2 auch, wer mitbestätigt
HerstellerPrüft und stellt die Bescheinigung aus; ab 3.1 bestätigt sein fertigungsunabhängiger Abnahmebeauftragter
HändlerGibt die Bescheinigung des Herstellers mit dem Erzeugnis weiter, ohne eine eigene über dessen Prüfung auszustellen
Weiterverarbeiter, etwa ein ZuschnittbetriebHält jedes Teil seiner Bescheinigung zugeordnet; stellt kein neues Abnahmeprüfzeugnis aus

Was beim Zuschnitt mit dem Abnahmeprüfzeugnis passiert

Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bezieht sich auf das gelieferte Erzeugnis, etwa eine Stahltafel. Wird sie in viele Teile geschnitten, trägt danach nur noch die Resttafel die ursprüngliche Kennzeichnung. Damit jedes Teil seinem Zeugnis zugeordnet bleibt, gibt es zwei Wege:

  • Zuordnung über Kennzeichnung und Dokumentation: Der Betrieb kennzeichnet die Teile und hält fest, aus welcher Tafel sie stammen. Das ist der Regelfall und genügt zum Beispiel für Stahltragwerke in EXC3 nach DIN EN 1090-2.
  • Umstempelung: Ein dafür berechtigter Betrieb überträgt die Kennzeichnung auf jedes einzelne Teil und bescheinigt das. Verlangt wird das vor allem im Druckgerätebau, etwa nach AD 2000.

Die Umstempelung ersetzt kein Zeugnis und bedeutet für jedes Teil zusätzlichen Kennzeichnungs- und Dokumentationsaufwand. Sinnvoll ist sie deshalb nur, wo eine Spezifikation sie fordert. Wir führen sie nur aus, wenn sie mit dem Auftrag bestellt ist.

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EXC2 oder EXC3 auf der Zeichnung: Was die Angabe für Fertigung, Prüfung und Nachweise bedeutet und wer sie festlegt.

Zur Erklärung

Häufige Fragen zu Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204

Was ist der Unterschied zwischen 3.1 und 3.2?

Beide Abnahmeprüfzeugnisse enthalten Ergebnisse spezifischer Prüfung, also Werte des gelieferten Erzeugnisses. Das 3.1 bestätigt der Abnahmebeauftragte des Herstellers, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist. Beim 3.2 bestätigt zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder der in amtlichen Vorschriften genannte Abnahmebeauftragte. Wer diese zweite Stelle ist, gehört deshalb in die Bestellung.

Was unterscheidet ein Werkszeugnis 2.2 von einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Das Werkszeugnis 2.2 nennt Ergebnisse nichtspezifischer Prüfung: Geprüft wurden Erzeugnisse aus derselben Fertigung, nicht unbedingt das gelieferte. Bestätigt wird es vom Hersteller. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nennt Ergebnisse spezifischer Prüfung am gelieferten Erzeugnis und wird von einem fertigungsunabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Welche Art verlangt ist, steht in der Bestellung oder in der Spezifikation des Bauteils.

Wie heißt das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 auf Englisch?

Im internationalen Schriftverkehr heißt es inspection certificate 3.1. Entsprechend heißen die übrigen Arten declaration of compliance with the order 2.1, test report 2.2 und inspection certificate 3.2. Begriffe wie „mill certificate“ oder „MTC“ sind Handelsbezeichnungen; welche Art gemeint ist, zeigt erst die Nummer.

Was ist UNI EN 10204?

Die italienische Ausgabe der europäischen Norm EN 10204. Ihr Inhalt entspricht DIN EN 10204, der deutschen Fassung; verschieden ist nur das Kürzel der nationalen Normungsorganisation. Eine Bescheinigung 3.1 nach UNI EN 10204 ist also ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1.

Braucht jedes Brennteil ein eigenes Abnahmeprüfzeugnis 3.1?

Nein. Das Abnahmeprüfzeugnis bezieht sich auf das gelieferte Erzeugnis, etwa die Stahltafel. Wo Rückverfolgbarkeit gefordert ist, muss sich jedes Teil nach dem Zuschnitt diesem Zeugnis zuordnen lassen; dafür genügen in der Regel Kennzeichnung und Dokumentation. Nur wenn eine Spezifikation es verlangt, etwa im Druckgerätebau, wird die Kennzeichnung per Umstempelung auf jedes Teil übertragen.

Quellen und Normen

Normen sind mit Nummer und Ausgabe benannt; ihr Text ist kostenpflichtig und deshalb nicht verlinkt.

  1. Die vier Arten 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2, spezifische und nichtspezifische Prüfung, Abnahmebeauftragte, Weitergabe durch Händler DIN EN 10204 – Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen DIN · Ausgabe 2005-01 (EN 10204:2004)
  2. Ersatz der Ausgabe 1995-08, Abnahmeprüfzeugnis 3.1 statt 3.1.B DIN EN 10204:2005-01 – Produktseite mit Einführungsbeitrag DIN Media GmbH, Berlin · abgerufen am
  3. Rückverfolgbarkeit der Ausgangsprodukte in EXC3 DIN EN 1090-2 – Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken DIN · Ausgabe 2024-09 (EN 1090-2:2018+A1:2024)
Lohnfertigung Branchen Stahlbau – Kalmar 12 t Gabelstapler – Stahlbleche Materiallager

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